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Herstellergarantie ROHDE+ROHDE

ROHDE+ROHDE Ursula Rohde ist Hersteller von Abdeckungen für die Serien CAMBRIDGE, NOVA, MAXIM und YORK. Hierauf wird eine Garantie von 5 Jahren ab Kaufdatum gewährt.

Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, ohne sie einzuschränken.

1. Umfang der Garantie

Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die trotz sachgemäßer Verwendung auftreten.


2. Ausgeschlossene Fälle

Von der Garantie nicht umfasst sind insbesondere:

– Kratzer und übliche Gebrauchsspuren
– Schäden durch unsachgemäße Montage
– Schäden durch nicht wohnraumtypische Temperaturen oder Luftfeuchtigkeit
– Schäden durch Reinigung mit anderen Mitteln als reinem Wasser oder einem weichen Tuch
– Schäden durch äußere Einwirkungen, z. B. Hitze, Zug, Druck, Stöße oder Verformungen


3. Geltendmachung der Garantie

Ein Garantieanspruch ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen.

Für die Prüfung des Anspruchs ist ein Kaufbeleg erforderlich.


4. Art der Garantieleistung

ROHDE+ROHDE entscheidet nach eigener Wahl zwischen:

– Reparatur des Produkts
– Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprodukts

Ist eine Reparatur nicht möglich und kein Ersatzprodukt verfügbar, erfolgt eine Erstattung des Kaufpreises.


5. Räumlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt ausschließlich für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union.


Garantiegeber

ROHDE+ROHDE
Ursula Rohde
David-Gilly-Straße 1
14469 Potsdam
Deutschland

info@design-lichtschalter.com


Hinweis
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt und bestehen unabhängig von ihr.

Sie können diese Garantieerklärung hier als PDF-Datei herunterladen:

pdf download - Garantieerklärungen


- 10.12.2025 -

Herstellergarantie für AVE-Produkte

Die von ROHDE+ROHDE hergestellten Rahmen und Frontblenden (Abdeckungen) der Serien NOVA, CAMBRIDGE, YORK und MAXIM werden mit elektronischen Einsätzen (z. B. Lichtschalter- und Steckdoseneinsätzen) des Herstellers AVE S.p.A., Italien, bestückt. Diese Einsätze werden von AVE in ihrer Originalverpackung geliefert und im Rahmen der Lieferung durch ROHDE+ROHDE unverändert weitergegeben.

Für diese elektronischen Einsätze gilt ausschließlich die Herstellergarantie von AVE S.p.A. - ROHDE+ROHDE ist nicht Garantiegeber für diese Produkte, unterstützt Käufer jedoch freiwillig bei der Geltendmachung eventueller Garantieansprüche gegenüber AVE.

Nachfolgend geben wir – zur Orientierung für unsere Kunden – die Übersetzung der AVE-Herstellergarantie wieder. 

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die englischen Originalbedingungen des Herstellers: 
https://www.ave.it/en/services-and-support/general-sales-conditions-for-export/


Herstellergarantie des Herstellers AVE S.p.A.
(unverbindliche Übersetzung der englischen Originalfassung)

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist ausschließlich:

Ave S.p.A.
Via Mazzini 75 (Ingresso principale Via A. Belli 3)
25086 Rezzato (BS)
Italien

Tel. +39 030 24981
E-Mail: export@ave.it

ROHDE+ROHDE Ursula Rohde ist nicht Garantiegeber, leistet jedoch auf Wunsch des Kunden freiwillige Unterstützung bei der Abwicklung.

2. Garantieumfang

AVE garantiert die ordnungsgemäße Funktion seiner Produkte für einen Zeitraum von fünf Jahren gegen Herstellungsfehler oder qualitätsbedingte Mängel, die dem Hersteller zuzurechnen sind.
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Produkte der:
Green Division
Light-Blue Division (z. B. Sicherheitsprodukte, Einbruchmeldeanlagen, Brandmelder, technische Alarmanlagen)<
Domina-Division (Hausautomation, Hotelmanagement)
Ventilatoren und andere Belüftungsgeräte
Diese Produkte unterliegen ausschließlich den Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuchs und des italienischen Verbraucherschutzgesetzes


3. Garantiebeginn

Die Garantiefrist beginnt:

– mit dem Produktionsdatum, erkennbar an der auf dem Produkt angegebenen Chargennummer,
– falls diese fehlt: mit dem Lieferdatum, nachgewiesen durch einen gültigen Kaufbeleg (Kassenbon, Rechnung o. Ä.).

4. Geltendmachung eines Garantieanspruchs

Der Garantieanspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden.

5. Ausschlussgründe

Der Garantieanspruch entfällt insbesondere, wenn:

– das Produkt nicht sachgemäß gelagert wurde,
– es nicht gemäß den geltenden Installationsvorschriften montiert wurde,
– der Defekt nicht auf ein Verschulden von AVE zurückzuführen ist.

6. Abwicklung im Garantiefall

Bei genehmigten Rücksendungen innerhalb der Garantielaufzeit:

– prüft AVE das Produkt,
– bestätigt gegebenenfalls die Nichtkonformität,
– ersetzt das Produkt durch ein identisches oder gleichwertiges Produkt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers AVE S.p.A.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber ROHDE+ROHDE als Verkäufer bleiben hiervon unberührt und bestehen unabhängig von dieser Herstellergarantie.


- 10.12.2025 -